Einige Infos für Sie zum Thema Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Soziale Pflegeversicherung. Sie soll die pflegerische Versorgung vor allem älterer Menschen sicherstellen, da bis 1995 die Aufwendungen für eine pflegerische Versorgung die Mittel der meisten Menschen wie auch ihrer Angehörigen überstieg.

In Zeiten der gesellschaftlichen Überalterung sicher eine notwendige Maßnahme, da zwar auch Kinder und jüngere Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen sein können, die Statistik jedoch zeigt, dass vor allem über 65-jährige die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Die Leistungen werden bei den Pflegekassen der Krankenkassen beantragt. Es erfolgt eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen.

Es kann aber auch eine sog. Kombinationsleistung aus Geld- und Sachleistung erfolgen. Diese wird anteilmäßig abgerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zur sozialen Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert.