Behandlungspflege auf Grundlage der ärztlichen Anordnung

Die Behandlungspflege beinhaltet die von einem Arzt angeordneten, an Pflegekräfte delegierten und unter seiner Aufsicht durchgeführten Maßnahmen der ärztlichen Behandlung. Die Behandlungspflege dient dazu, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlechterung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Behandlungspflege erhalten Versicherte in ihrem oder im Haushalt ihrer Familie als häusliche Krankenpflege, wenn dies zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Der behandelnde Arzt stellt dazu eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus, welche durch uns bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden muss.

Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege

Injektionen

Blutzucker- und Blutdruckkontrollen

Stoma-Versorgung

Katheterisierung

Tracheo-Stoma-Versorgung

Enterale Ernährung bei PEG

und vieles mehr....

Medikamentengaben

An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen ab Klasse 2

Absaugen der oberen Luftwege

Wundverbände

Dekubitus-Behandlung

Parenterale Ernährung über Port-Systeme