Beratungsbesuche für mehr Transparenz

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) § 37.3 müssen Patienten, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, in regelmäßigen Abständen je nach Pflegestufe, halbjährlich ab Pflegestufe I und II, vierteljährlich ab Pflegestufe III, der Pflegekasse einen
Pflegeberatungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen.

Diese Beratungseinsätze dienen der Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen und sind für die Versicherten kostenfrei.

Rufen Pflegebedürftige bzw. die Pflegepersonen die Beratung nicht rechtzeitig ab, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Daher vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit uns!

Unser Pflegesystem sieht neben den üblichen Leistungen wie der Grund- oder Behandlungspflege zusätzlich auch Betreuungsleistungen vor. Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt (z.B. bei Demenz) sind, können Betreuungsleistungen von bis zu 100,- (Grundbetrag) bzw. 200,- (erhöhter Betrag) Euro monatlich erhalten.