Hauswirtschaftliche Versorgung mit Pflegeteam VITA

Neben der Grundpflege sind auch hauswirtschaftliche Leistungen Bestandteil des Leistungskataloges der Pflegekassen. Bei Vorhandensein einer Pflegestufe ist es möglich, diese über die Leistungskomplexe mit der Pflegkasse abzurechnen. Sie umfassen im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen.

Hauswirtschaftliche Leistungen sind z.B.:

Einkaufen – die Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln.  Auch die Beschaffung von Arzneimitteln oder Bank- und Behördengänge zählen dazu.

Reinigen der Wohnung - Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches wie z.B. Wohnraum, Bad und Küche, Entsorgung von Abfall. Es beinhaltet jedoch keine Grundreinigung.

Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung

und vieles mehr!

Darüber hinaus kann bei der Krankenkasse für einen begrenzten Zeitumfang eine Haushaltshilfe beantragt werden, wenn wegen Krankenhausbehandlung oder wegen Schwangerschaft und Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Wir bieten diese Leistung in Kooperation mit dem Verein „Besondere Kinder e.V.“ an und sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich.